Freiburg (ots) – Auch die umgetaufte Obergrenze ist weder realistisch noch sinnvoll. Wer Asyl beantragt, dessen Antrag muss geprüft werden – auch der Zweihunderttausendunderste. Fair wäre die Regel auch nicht. Sie würde jene bevorzugen, die früh … Lesen Sie hier weiter…
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